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Ihr Aufenthalt

Entlassung

Auch nach Ihrem Klinikaufenthalt lassen wir Sie nicht allein. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen für die Zeit nach Ihrer Entlassung – von der Unterstützung durch unseren Sozialdienst und das Entlassmanagement bis hin zu Möglichkeiten der Rehabilitation. Zudem erhalten Sie Hinweise zu gesetzlichen Regelungen wie der Zuzahlung. So unterstützen wir Sie dabei, den Übergang nach Hause oder in weiterführende Maßnahmen gut vorbereitet und sicher zu gestalten.

Sozialdienst und Entlassmanagement

Gut vorbereitet in die nächste Phase

Wir sorgen dafür, dass Sie auch nach dem Klinikaufenthalt bestens versorgt sind. Bereits ab der prästationären Aufnahme planen wir mit Ihnen gemeinsam alle nötigen Schritte für Ihre Entlassung und eine reibungslose Anschlussheilbehandlung. Dafür stehen unser Sozialdienst und die Entlassmanagerin in engem Austausch.

Ihre Ansprechpartnerin

Entlassmanagement/ Stationsassistentin
Daniela Walther

Tel. 03628 – 720 703
E-Mail entlassmanagement@ms-arn.de

Darum kümmern wir uns für Sie:
  • Organisation der Versorgung bei nachstationärem Unterstützungsbedarf (Versorgung zu Hause, ambulante Hilfen, Vermittlung von ambulanten Pflegediensten, Haushaltshilfen, Aktivierung des persönlichen sozialen Netzwerks=

  • Organisation von Hilfsmitteln für den Alltag zuhause

  • Beratung zu Reha-Angeboten und Unterstützung bei Anträgen durch unseren Sozialdienst

  • Koordination mit Haus- oder Fachärzten für die weitere Behandlung (bei Bedarf)

  • Information und Vorbereitung von Reha- oder Pflegeeinrichtungen: mit Ihrem Einverständnis erhalten diese alle behandlungsrelevanten Daten im Entlassbrief und dem Verlegungsbericht

Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie:
  • Antworten auf letzte Fragen

  • Ihren Entlassbrief mit allen wichtigen Infos zur Diagnose, Behandlung und Empfehlungen für die weitere Therapie

  • Kontaktdaten der Station, falls nach Ihrer Entlassung noch Fragen entstehen.

Unser Entlassmanagement richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (§39 Abs. 1a SGB V) und ist für alle gesetzlich versicherten Patienten gewährleistet.

Rehabilitation

Unser Sozialdienst kümmert sich für Sie um Ihre Anschlussheilbehandlung (stationär oder ambulant) oder ggf. eine geriatrische Rehabilitation. Haben wir von Ihrer Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Reha-Klinik alle notwendigen Zusagen und Termine, erfahren Sie dies durch unseren Sozialdienst.

Ihre Ansprechpartnerin

Sozialdienst
Kerstin König-Müller und Sina Holdaway

Tel. 03628 – 720 161
E-Mail sozialdienst@ms-arn.de


Zuzahlung

Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, rechnen wir die Kosten Ihres Krankenhausaufenthaltes direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes (höchstens jedoch bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr) entrichten Sie eine Eigenbeteiligung. Sofern Ihre Krankenkasse diese nicht direkt mit Ihnen abrechnet, erhalten Sie von uns zur stationären Aufnahme eine Zuzahlungsmitteilung. Bitte zahlen Sie den dort ausgewiesenen Betrag spätestens zum Abschluss Ihres Aufenthaltes in unserer Patientenaufnahme ein.

Haben Sie bereits im selben Kalenderjahr während eines Krankenhausaufenthaltes Ihre Eigenbeteiligung für 28 Tage bezahlt, so sind Sie von einer erneuten Zuzahlung befreit.

Zahlungsmöglichkeiten für die gesetzliche Zuzahlung
(10 € pro Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr)

  • EC-Karte

  • Bargeld